REASE (899 637 235) · Dépôts des comptes · n° 10197 · 12.09.2023
Unternehmensinformationen (899 637 235)
Dépôts des comptes · 12.09.2023DILALayer 1
- Adresse siègeALGOLayer 1
- 215 Rue Du Condor 26500 Bourg-lès-Valence
Detail der Anzeige: Einreichung der Abschlüsse REASE (899 637 235)
Was sagt die Bekanntmachung 10197 vom 12/09/23 über REASE?
Die Gesellschaft REASE (SIREN 899 637 235), Société par Actions Simplifiée mit Sitz in 26500 Bourg-lès-Valence, hat ihre Jahresabschlüsse und Berichte beim Handelsregister des Tribunal de commerce von Romans eingereicht. Diese Formalität hat zu einer Bekanntmachung geführt, die unter der Nummer 10197 (Referenz C2023017510197) registriert und im Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales (BODACC C) am 12.09.2023 veröffentlicht wurde. Die Art der Einreichung ist Comptes annuels et rapports. Die eingereichten Dokumente decken das Geschäftsjahr ab, das am 30.06.2022 endet. Die offizielle Beschreibung der Anzeige lautet: „Les comptes annuels sont accompagnés d'une déclaration de confidentialité en application du premier alinéa de l'article L. 232-25.“. Die vollständige Anzeige kann kostenlos auf der offiziellen Website bodacc.fr eingesehen werden, und das entsprechende PDFDokument kann von unserer Plattform heruntergeladen werden.
Was ist aus der Bekanntmachung der Rechnungslegung für REASE zu verstehen?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Handelsgesellschaften müssen die Jahresabschlüsse innerhalb von höchstens sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Diese gesetzliche Sechsmonatsfrist, die im Handelsgesetzbuch vorgesehen ist, stellt die maßgebliche regulatorische Frist für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Einreichung dar. Für das am 30.06.2022 endende Geschäftsjahr war die Einreichungsfrist daher auf den 30.12.2022 festgelegt. Nach unseren Berechnungen musste das Unternehmen seine Abschlüsse spätestens am 30.12.2022 einreichen. Es hat sie am 12.09.2023 eingereicht, also eine Verspätung von 256 Tagen gegenüber der gesetzlichen Frist. Diese Überschreitung der Sechsmonatsfrist setzt das Unternehmen finanziellen Sanktionen aus. Die Einreichung der Jahresabschlüsse ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Handelsgesellschaften gilt. Die eingereichten Abschlüsse umfassen insbesondere die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung und den Anhang und dienen dazu, die Öffentlichkeit und Dritte über die finanzielle Lage des Unternehmens zu informieren. Eine verspätete Einreichung kann finanzielle Sanktionen sowie eine Beeinträchtigung des Rufs des Unternehmens bei seinen Geschäftspartnern und Kreditinstituten nach sich ziehen, die sich auf diese öffentlichen Dokumente stützen, um seine finanzielle Gesundheit zu bewerten. Das Handelsregister des Tribunal de commerce von Romans ist die zuständige Behörde, die für die Entgegennahme und Aufbewahrung dieser Dokumente verantwortlich ist. Diese Information ist Teil der wirtschaftlichen Transparenzmission des BODACC, die der Öffentlichkeit die von französischen Unternehmen veröffentlichten gesetzlichen Anzeigen zugänglich macht und so zur Rechtssicherheit der Geschäftsbeziehungen beiträgt.
Hinweis: Die gesetzliche Einreichungsfrist beträgt sechs Monate ab Ende des Geschäftsjahres (Artikel L. 232-23 des Handelsgesetzbuchs). Als Einreichungsdatum gilt das Datum der Veröffentlichung der Anzeige im BODACC.