INKREASE (883 788 036) · Dépôts des comptes · n° 2097 · 06.04.2025

INKREASE - BODACC.io

Unternehmensinformationen (883 788 036)

Dépôts des comptes · 06.04.2025DILALayer 1

Adresse siègeALGOLayer 1
20 Rue du 19 Mars 1962 Lot 13 33320 Eysines

Detail der Anzeige: Einreichung der Abschlüsse INKREASE (883 788 036)

Was sagt die Bekanntmachung 2097 vom 06/04/25 über INKREASE?

Die Gesellschaft INKREASE (SIREN 883 788 036), Société par actions simplifiée mit Sitz in 33320 Eysines, hat ihre Jahresabschlüsse und Berichte beim Handelsregister des Tribunal de commerce von Bordeaux eingereicht. Diese Formalität hat zu einer Bekanntmachung geführt, die unter der Nummer 2097 (Referenz C202500682097) registriert und im Bulletin Officiel des Annonces Civiles et Commerciales (BODACC C) am 06.04.2025 veröffentlicht wurde. Die Art der Einreichung ist Comptes annuels et rapports. Die eingereichten Dokumente decken das Geschäftsjahr ab, das am 31.01.2023 endet. Die offizielle Beschreibung der Anzeige lautet: „Les comptes annuels sont accompagnés d'une déclaration de confidentialité en application du premier ou deuxième alinéa de l'article L. 232-25.“. Die vollständige Anzeige kann kostenlos auf der offiziellen Website bodacc.fr eingesehen werden, und das entsprechende PDFDokument kann von unserer Plattform heruntergeladen werden.

Was ist aus der Bekanntmachung der Rechnungslegung für INKREASE zu verstehen?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Handelsgesellschaften müssen die Jahresabschlüsse innerhalb von höchstens sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Diese gesetzliche Sechsmonatsfrist, die im Handelsgesetzbuch vorgesehen ist, stellt die maßgebliche regulatorische Frist für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Einreichung dar. Für das am 31.01.2023 endende Geschäftsjahr war die Einreichungsfrist daher auf den 31.07.2023 festgelegt. Nach unseren Berechnungen musste das Unternehmen seine Abschlüsse spätestens am 31.07.2023 einreichen. Es hat sie am 06.04.2025 eingereicht, also eine Verspätung von 615 Tagen gegenüber der gesetzlichen Frist. Diese Überschreitung der Sechsmonatsfrist setzt das Unternehmen finanziellen Sanktionen aus. Die Einreichung der Jahresabschlüsse ist eine gesetzliche Verpflichtung, die für alle Handelsgesellschaften gilt. Die eingereichten Abschlüsse umfassen insbesondere die Bilanz, die Gewinn und Verlustrechnung und den Anhang und dienen dazu, die Öffentlichkeit und Dritte über die finanzielle Lage des Unternehmens zu informieren. Eine verspätete Einreichung kann finanzielle Sanktionen sowie eine Beeinträchtigung des Rufs des Unternehmens bei seinen Geschäftspartnern und Kreditinstituten nach sich ziehen, die sich auf diese öffentlichen Dokumente stützen, um seine finanzielle Gesundheit zu bewerten. Das Handelsregister des Tribunal de commerce von Bordeaux ist die zuständige Behörde, die für die Entgegennahme und Aufbewahrung dieser Dokumente verantwortlich ist. Diese Information ist Teil der wirtschaftlichen Transparenzmission des BODACC, die der Öffentlichkeit die von französischen Unternehmen veröffentlichten gesetzlichen Anzeigen zugänglich macht und so zur Rechtssicherheit der Geschäftsbeziehungen beiträgt.

Hinweis: Die gesetzliche Einreichungsfrist beträgt sechs Monate ab Ende des Geschäftsjahres (Artikel L. 232-23 des Handelsgesetzbuchs). Als Einreichungsdatum gilt das Datum der Veröffentlichung der Anzeige im BODACC.

615 Tage Verspätung
Datum des Abschlusses31.01.2023Einreichungsdatum06.04.2025615 Tage VerspätungEinreichungsfrist31.07.202331/10/2206/04/25
Datum des Abschlusses31.01.2023
Einreichungsdatum06.04.2025
Einreichungsfrist31.07.2023

Zugang zur Bekanntmachung C202500682097

Häufig gestellte Fragen

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