LEMAITRE MARYLINE

LEMAITRE MARYLINE

SIREN 327159752

Beendet

Identität

LEMAITRE MARYLINE

SIREN
327159752
SIRET Sitz
32715975200036
Rechtsform
Entrepreneur individuel
NAF-Code
56.30Z · Débits de boissons
Adresse
37 rue des Cordeliers, 45130 Meung-sur-Loire
Gründungsdatum
01.04.1983
Status
Beendet
MwSt.
FR94327159752

Identität

Die offiziellen Angaben aus dem Register (INSEE / BODACC).

SIREN327159752
SIRET Sitz32715975200036
MwSt.FR94327159752
Rechtsform1000
NAF-Code56.30Z
Kategorie—
Gründungsdatum01.04.1983
Adresse37 rue des Cordeliers 45130 Meung-sur-Loire
StadtMeung-sur-Loire

Webpräsenz

Die offizielle Website des Unternehmens, seine Netzwerke und Online-Kontaktdaten.

Directors : LEMAITRE MARYLINE

Die Personen, die das Unternehmen leiten oder geleitet haben.

Beziehungen

Das Beziehungsdiagramm: verbundene Bekanntmachungen, Personen und Unternehmen.

Public contracts : LEMAITRE MARYLINE

Die vom Unternehmen gewonnenen Ausschreibungen.

No won public contract found for this company

FAQ & Einreichungen

Häufige Fragen und Verlauf der Jahresabschlüsse.

Häufige Fragen : LEMAITRE MARYLINE

Was das Register über LEMAITRE MARYLINE sagt

Ein Unternehmen ohne neue Bekanntmachung

LEMAITRE MARYLINE erscheint im nationalen Unternehmensregister unter der SIREN 327159752 in der Gemeinde Meung-sur-Loire, aber im von unseren Archiven abgedeckten Zeitraum ist ihr keine Bekanntmachung BODACC zugeordnet. Das bedeutet weder, dass sie ihre Tätigkeit eingestellt hat, noch, dass sie nie etwas erklärt hat: Ein Unternehmen kann seit seiner Gründung kein Ereignis zur Veröffentlichung gehabt haben, und nicht alle Hinterlegungen von Abschlüssen werden im BODACC bekannt gegeben.

Was man behaupten kann, lässt sich also in wenigen Worten sagen, und genau das ist die nützliche Information: Das Unternehmen existiert im Register, es ist dieser Gemeinde zugeordnet, und seine rechtliche Identität ist über den Zeitraum, den wir abdecken, stabil. Um zu wissen, ob es noch aktiv ist, bleibt das einzige maßgebliche Dokument der Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister und die von der INSEE ausgestellte Bescheinigung über die Situation.

Das Fehlen einer Bekanntmachung ist nicht das Fehlen einer Aktivität, und das Vorhandensein einer Bekanntmachung ist kein Urteil. Wir veröffentlichen das, was BODACC veröffentlicht, zu seinem Datum, ohne es über das hinaus zu interpretieren, was es besagt.