NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA
SIREN 348975764
Identität
NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA
- SIREN
- 348975764
- SIRET Sitz
- 34897576400021
- Rechtsform
- SA à conseil d'administration
- NAF-Code
- 46.51Z · Commerce de gros (commerce interentreprises) d'ordinateurs, d'équipements informatiques périphériques et de logiciels
- Adresse
- 17 RUE D'ORLEANS 92200 NEUILLY-SUR-SEINE, 92200 NEUILLY-SUR-SEINE
- Gründungsdatum
- 12.12.1988
- Status
- Beendet
- MwSt.
- FR96348975764
Identität
Die offiziellen Angaben aus dem Register (INSEE / BODACC).
Webpräsenz
Die offizielle Website des Unternehmens, seine Netzwerke und Online-Kontaktdaten.
Directors : NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA
Die Personen, die das Unternehmen leiten oder geleitet haben.
Beziehungen
Das Beziehungsdiagramm: verbundene Bekanntmachungen, Personen und Unternehmen.
Public contracts : NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA
Die vom Unternehmen gewonnenen Ausschreibungen.
No won public contract found for this company
FAQ & Einreichungen
Häufige Fragen und Verlauf der Jahresabschlüsse.
Häufige Fragen : NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA
Was das Register über NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA sagt
Ein Unternehmen ohne neue Bekanntmachung
NET-LINX PUBLISHING SOLUTIONS SA erscheint im nationalen Unternehmensregister unter der SIREN 348975764 in der Gemeinde NEUILLY-SUR-SEINE, aber im von unseren Archiven abgedeckten Zeitraum ist ihr keine Bekanntmachung BODACC zugeordnet. Das bedeutet weder, dass sie ihre Tätigkeit eingestellt hat, noch, dass sie nie etwas erklärt hat: Ein Unternehmen kann seit seiner Gründung kein Ereignis zur Veröffentlichung gehabt haben, und nicht alle Hinterlegungen von Abschlüssen werden im BODACC bekannt gegeben.
Was man behaupten kann, lässt sich also in wenigen Worten sagen, und genau das ist die nützliche Information: Das Unternehmen existiert im Register, es ist dieser Gemeinde zugeordnet, und seine rechtliche Identität ist über den Zeitraum, den wir abdecken, stabil. Um zu wissen, ob es noch aktiv ist, bleibt das einzige maßgebliche Dokument der Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister und die von der INSEE ausgestellte Bescheinigung über die Situation.
Das Fehlen einer Bekanntmachung ist nicht das Fehlen einer Aktivität, und das Vorhandensein einer Bekanntmachung ist kein Urteil. Wir veröffentlichen das, was BODACC veröffentlicht, zu seinem Datum, ohne es über das hinaus zu interpretieren, was es besagt.