Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung
Gesamtverfahren, das auf Antrag eines Unternehmens in Schwierigkeiten eröffnet wird, das sich noch nicht in Zahlungseinstellung befindet.
Definition
Das Schutzverfahren ist ein Gesamtverfahren für ein Unternehmen, das auf Schwierigkeiten stößt, die es nicht überwinden kann, ohne sich bereits in Zahlungseinstellung zu befinden. Es wird auf Antrag des Geschäftsleiters eröffnet und nicht durch einen Gläubiger.
Diese Eintrittsvoraussetzung unterscheidet das Schutzverfahren von den anderen Verfahren. Das Unternehmen muss sich in Schwierigkeiten befinden, aber noch in der Lage sein, seine fälligen Schulden zu bezahlen. Das Schutzverfahren kommt daher früher in der Geschichte der Gesellschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem eine Umstrukturierung noch möglich ist, ohne eine Liquidation durchlaufen zu müssen.
Das Verfahren läuft unter der Kontrolle des Gerichts ab. Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, um die Gläubiger zu vertreten, und ein Sachwalter kann die Geschäftsleitung begleiten, wenn die Größe des Unternehmens dies rechtfertigt. Es beginnt eine Beobachtungsphase, in der die wirtschaftliche und soziale Lage geprüft und ein Plan vorbereitet wird.
Das Eröffnungsurteil wird im BODACC veröffentlicht. Diese Veröffentlichung macht das Verfahren gegenüber Dritten wirksam und setzt Fristen für die Gläubiger in Lauf, die ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Während der Beobachtungsphase sind Einzelvollstreckungen ausgesetzt.
Wie das Verfahren abläuft
Die Beobachtungsphase
Sie ermöglicht es, eine Bestandsaufnahme zu erstellen, die Schwierigkeiten zu bewerten und die Lösungen vorzubereiten. Ihre Dauer wird vom Gericht festgelegt, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen, und sie kann verlängert werden. Das Unternehmen setzt seine Tätigkeit unter der Kontrolle der benannten Organe fort.
Die möglichen Ausgänge
Es gibt drei Enden. Ein Sanierungsplan wird festgelegt, das Unternehmen setzt seine Tätigkeit mit einem Schuldentilgungsplan fort. Ein Übertragungsplan wird angenommen, die Tätigkeit wird von einem Dritten übernommen und die Gesellschaft anschließend liquidiert. Das Verfahren kann schließlich in ein Insolvenzverfahren oder eine Liquidation umgewandelt werden, wenn sich die Lage verschlechtert.
Das beschleunigte Schutzverfahren
Eine Variante besteht für Unternehmen, die einen Planentwurf mit ihren Hauptgläubigern vorbereitet haben und die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Die Beobachtungsphase ist dort deutlich kürzer, was eine Vorbereitungsarbeit im Vorfeld voraussetzt.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann ein Schutzverfahren beantragen?
Der Geschäftsleiter, und zwar ausschließlich er selbst als Auslöser. Das Verfahren kann nicht von einem Gläubiger eingeleitet werden, gerade weil es voraussetzt, dass sich das Unternehmen nicht in Zahlungseinstellung befindet und dass es die Initiative zu seiner Restrukturierung ergreift.
Ist das Schutzverfahren großen Unternehmen vorbehalten?
Nein. Die Voraussetzungen knüpfen an die wirtschaftliche Lage an, nicht an die Größe. In der Praxis greifen kleinere Strukturen seltener darauf zurück, weil sie nicht vorausschauend gehandelt haben oder weil sie unmittelbar in das gerichtliche Sanierungsverfahren übergehen, sobald sie das Gericht anrufen.
Was veröffentlicht das BODACC in einem Schutzverfahren?
Das BODACC veröffentlicht den Eröffnungsbeschluss des Verfahrens und sodann die Entscheidungen, die seinen Verlauf markieren, insbesondere die Feststellung des Plans oder dessen Änderung. Jede dieser Veröffentlichungen wird gegenüber Dritten wirksam, was sie zu einer nützlichen Quelle für die Verfolgung der Entwicklung eines Verfahrens macht.