Sanierungsplan
Gerichtliche Entscheidung, die die Fortführung der Tätigkeit anordnet und die Zahlung der Gläubiger über mehrere Geschäftsjahre regelt, anstelle einer Liquidation oder einer Übertragung.
Definition
Der Sanierungsplan ist die Entscheidung, mit der das Gericht die Fortführung des Unternehmens anordnet und die Abwicklung der Verbindlichkeiten regelt. Er ergeht am Ende der Beobachtungsphase, wenn eine Sanierung möglich ist: Die Geschäftstätigkeit wird fortgesetzt, der Geschäftsleiter bleibt im Amt, und die Forderungen werden nach einem mit den Gläubigern vereinbarten oder vom Gericht festgelegten Tilgungsplan beglichen.
Der Sanierungsplan unterscheidet sich vom Übertragungsplan. Im ersten Fall wird das Unternehmen von den Personen fortgeführt, die es derzeit leiten, und die Verbindlichkeiten werden über die Zeit gestreckt. Im zweiten Fall wird die Geschäftstätigkeit von einem Dritten übernommen, und der Erlös aus der Übertragung dient der Befriedigung der Gläubiger.
Die Laufzeit des Plans ist begrenzt: Er darf zehn Jahre nicht überschreiten, vorbehaltlich besonderer Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten. Jedes Jahr muss der Schuldner über die Durchführung des Plans Rechenschaft ablegen, und das Gericht kann den Tilgungsplan ändern oder einen Geschäftsleiter ersetzen, wenn die Lage es erfordert.
Was der Plan für jeden Einzelnen ändert
Für den Geschäftsführer
Er behält die Leitung des Unternehmens und kehrt zu einer normalen Geschäftsführung zurück, allerdings unter Überwachung während der gesamten Laufzeit des Plans. Die Nichteinhaltung des Tilgungsplans, die Verschleierung von Informationen oder ein neuer Führungsfehler können zur Aufhebung des Plans führen, also zu einer Rückkehr in das Verfahren.
Für die Gläubiger
Sie werden gemäß dem Plan bezahlt, mit Erlässen und Fristen, die erheblich sein können. Die Forderungen, die vor dem Eröffnungsurteil entstanden sind, unterliegen dem Plan, und die danach entstandenen Forderungen werden bei ihrer Fälligkeit bezahlt, was es dem Unternehmen ermöglicht, weiterhin mit seinen Lieferanten zusammenzuarbeiten.
Für die Arbeitnehmer
Der Sanierungsplan ist die gute Nachricht des Verfahrens: Die Arbeitsverträge werden fortgesetzt, die Tätigkeit wird aufrechterhalten und die Lohnsicherung bleibt während der Beobachtungsphase als Unterstützung bestehen. Die während der Beobachtungsphase vorgesehenen Sozialpläne können jedoch bereits ihre Wirkung entfaltet haben.
Wie das BODACC den Sanierungsplan veröffentlicht
Das Urteil, mit dem der Plan festgestellt wird, wird im BODACC veröffentlicht, ebenso wie die Entscheidungen, die ihn später ändern, und wie das Urteil, mit dem seine Aufhebung ausgesprochen und in der Regel ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Diese Veröffentlichung ist für einen nicht unterrichteten Gläubiger das einzige Mittel, um zu erfahren, dass der Plan in Kraft tritt.
Unsere Plattform übernimmt diese Urteile. Bei einem überwachten Unternehmen ermöglicht die Lektüre der Veröffentlichungen, den Verlauf des Plans nachzuvollziehen: festgestellt, gegebenenfalls geändert, manchmal nicht eingehalten und dann aufgehoben. Das ist ein nützlicher Indikator für einen Lieferanten, der wissen möchte, ob das Unternehmen seine Schulden tatsächlich bezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zu einem Übertragungsplan?
Der Sanierungsplan hält das Unternehmen mit seinen Geschäftsführern am Leben, während der Übertragungsplan das Unternehmen an einen Erwerber verkauft. Ersterer streckt die Schulden, letzterer begleicht sie mit dem Erlös aus der Übertragung, und anschließend wird die ursprüngliche Gesellschaft in der Regel liquidiert.
Was geschieht, wenn der Plan nicht eingehalten wird?
Das Gericht kann die Aufhebung des Plans aussprechen, meist auf Antrag des Sachwalters oder eines Gläubigers und nach Stellungnahme des Konkursrichters. Die Aufhebung wird im BODACC veröffentlicht, und das Unternehmen wechselt daraufhin in ein neues Verfahren, in der Regel eine gerichtliche Liquidation.
Müssen die Gläubiger den Plan annehmen?
Sie werden angehört, wenn die Gläubigerausschüsse gebildet sind, und das Gericht legt anschließend den Plan unter Berücksichtigung der angenommenen Forderungsverzichte fest. Wenn die Ausschüsse nicht gebildet sind oder keine Einigung erzielt wird, setzt das Gericht selbst die Fristen und die Forderungsverzichte fest, innerhalb der durch die Vorschriften vorgesehenen Grenzen.