Handelsgericht
Zuständiges Gericht erster Instanz für Handelssachen und Insolvenzverfahren, dessen Urteile im BODACC veröffentlicht werden.
Definition
Das Handelsgericht ist das erstinstanzliche Gericht, das für Handelssachen zuständig ist. Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, zwischen Handelsgesellschaften und über solche, die Handelsgeschäfte betreffen. Es ist ebenfalls zuständig für Gesamtverfahren, Schutzverfahren, Sanierung und gerichtliche Liquidation sowie für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsregister.
Es unterscheidet sich von anderen Gerichten durch seine Zusammensetzung. Die Richter sind Kaufleute, die von ihresgleichen gewählt werden und Handelsrichter genannt werden, und nicht Berufsrichter. Ein Berufsrichter sitzt ihnen in den Spruchkörpern bei, die über Gesamtverfahren entscheiden. Die Entscheidungen ergehen im Namen des Staates und sind mit der Berufung vor dem Berufungsgericht anfechtbar.
Das Gericht wird bei einer Streitigkeit durch Klageerhebung befasst oder bei einem Gesamtverfahren durch Antrag und Erklärung. Es erlässt Urteile, die veröffentlicht werden, wenn sie das Leben der Unternehmen betreffen: Eröffnungen, Umwandlungen, Pläne, Schließungen. Diese Veröffentlichungen speisen den BODACC und machen die Entscheidungen für Dritte verbindlich.
Was das Gericht im BODACC veröffentlicht
Die Entscheidungen in Insolvenzverfahren
Die Eröffnung eines Schutzverfahrens, eines Sanierungsverfahrens oder eines Liquidationsverfahrens, die Umwandlung eines Verfahrens in ein Liquidationsverfahren, die Bestätigung eines Sanierungs- oder Übertragungsplans, die Aufhebung wegen Vermögensunzulänglichkeit, das Verbot der Geschäftsführung: Diese Entscheidungen werden an das BODACC übermittelt und in Form namentlicher Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die übrigen zivil- und handelsrechtlichen Veröffentlichungen
Das Gericht wirkt zudem bei Eintragungen, Änderungen und Löschungen über seine Geschäftsstelle mit sowie bei bestimmten Zwangsversteigerungen. Diese Angaben erscheinen in demselben Bulletin.
Wie er organisiert ist
Die Handelsrichter
Die Richter werden aus den Kaufleuten und den Geschäftsführern eingetragener Gesellschaften für ein erneuerbares Mandat gewählt. Für diese Funktion werden sie nicht vergütet. Ihre Unternehmenserfahrung wiegt bei der Beurteilung der Akten schwer, insbesondere bei der Prüfung der Situation eines Schuldners.
Die Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Gerichts führt das Handels- und Gesellschaftsregister, nimmt die Förmlichkeiten entgegen und gewährleistet die Übermittlung der für die Bekanntmachung bestimmten Daten. Sie ist es, die den Übergang zwischen der Entscheidung oder der Urkunde und ihrer amtlichen Veröffentlichung verkörpert.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zum Landgericht?
Das Handelsgericht ist für Handelssachen und Gesamtverfahren zuständig. Das Landgericht ist für zivilrechtliche Streitigkeiten und Verfahren wegen Überschuldung von Privatpersonen zuständig. Dasselbe Unternehmen kann je nach Art des Streitfalls von beiden betroffen sein.
Was geschieht nach einem veröffentlichten Urteil?
Die Veröffentlichung setzt die Rechtsmittelfristen in Gang und macht die Entscheidung für Dritte verbindlich. Betroffene Personen, Gläubiger oder Geschäftsleiter, können die Bekanntmachung einsehen, um die Termine und die bezeichneten Organe zu erfahren.
Kann das Gericht seine Entscheidung abändern?
Ja. Ein Urteil kann mit Berufung, Einspruch oder Wiederaufnahme angefochten werden. Es ergeht dann eine neue Entscheidung, die ihrerseits veröffentlicht wird, wodurch ein vollständiger Nachweis des Verfahrens erhalten bleibt.