Geschäftsführer
Eine Person, die eine Gesellschaft vertritt und verwaltet. Ihre Bestellung und das Ende ihrer Tätigkeit werden im BODACC veröffentlicht und sind im Register eingetragen.
Definition
Der Geschäftsführer ist die Person, die die Gesellschaft rechtlich vertritt und die Geschäftsentscheidungen in ihrem Namen trifft. Die Bezeichnung variiert je nach Rechtsform: Präsident oder Generaldirektor einer Aktiengesellschaft oder einer vereinfachten Aktiengesellschaft, Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Zivilgesellschaft, Verwaltungsratsmitglied innerhalb des Verwaltungsrats.
Der Geschäftsführer ist nicht zwingend Gesellschafter und auch nicht zwingend vergütet. Was ihn definiert, ist das Gesellschaftsmandat, das ihn berechtigt, die Gesellschaft gegenüber Dritten zu verpflichten. Jede Bestellung, jede Wiederbestellung und jede Beendigung der Funktionen werden in das Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen und veröffentlicht, damit Dritte wissen, wer im Namen des Unternehmens Verträge schließen kann.
Die Stellung als Geschäftsführer bringt Pflichten mit sich. Er muss im Gesellschaftsinteresse handeln, die Satzung beachten, Änderungen anmelden und die Jahresabschlüsse einreichen. Er haftet zudem, zivilrechtlich gegenüber der Gesellschaft oder Dritten, steuerrechtlich für bestimmte Verbindlichkeiten und strafrechtlich im Falle einer Straftat. Das Recht der Unternehmenskrisen sieht darüber hinaus besondere Sanktionen vor, wenn die Geschäftsführung die Lage verschlimmert hat.
Was die Veröffentlichung zu überprüfen ermöglicht
Wer das Unternehmen vertritt
Die veröffentlichten Bekanntmachungen geben die Identität der Geschäftsführer, ihre Eigenschaft und das Datum ihrer Bestellung an. Ein Kunde oder Lieferant kann somit überprüfen, dass er mit einer befugten Person Geschäfte macht, ohne von einer mündlichen Erklärung abhängig zu sein.
Wann sich das Mandat geändert hat
Die Nachfolgen von Geschäftsführern werden im Zeitverlauf nachgezeichnet. Ein Wechsel des Geschäftsführers, eine Abberufung oder eine Niederlegung des Amtes werden veröffentlicht, was es ermöglicht zu wissen, ab welchem Datum ein neuer Vertreter das Unternehmen verpflichtete.
Haftung und Sanktionen
Die allgemeine Haftung
Der Geschäftsleiter haftet für Fehler, die ihm bei seiner Geschäftsführung unterlaufen, gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern und mitunter Dritten. Die Haftung wegen Unterkapitalisierung kann ihm auferlegt werden, wenn sein Verschulden zur Verschlimmerung der Verbindlichkeiten beigetragen hat, und es kann eine Klage auf Auffüllung erhoben werden.
Die Geschäftsführungsverbote
Das Gericht kann einen persönlichen Konkurs oder ein Geschäftsführungsverbot gegen einen Geschäftsleiter verhängen, der seine Pflichten verletzt hat. Diese Entscheidung wird im BODACC veröffentlicht, was sie wirksam und für den Betroffenen verbindlich macht und ihm verbietet, für die festgelegte Dauer ein Unternehmen zu leiten.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann man herausfinden, wer ein Unternehmen leitet?
Die Geschäftsführer sind im Handels- und Gesellschaftsregister und in den Eintragungsauszügen aufgeführt. Bestellungen und Beendigungen von Ämtern werden im BODACC veröffentlicht, wodurch jede Änderung ein Datum erhält.
Ist ein Geschäftsführer für die Schulden verantwortlich?
Die Gesellschaft haftet für die Schulden mit ihrem eigenen Vermögen. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers setzt ein Verschulden, eine persönliche Bürgschaft oder eine spezifische gesetzliche Bestimmung voraus, insbesondere im Steuerrecht oder bei Unterkapitalisierung.
Kann er mehrere Gesellschaften leiten?
Ja, sofern keine Unvereinbarkeit, kein laufendes Geschäftsverbot oder keine satzungsmäßige Begrenzung der Anzahl von Mandaten besteht. Bestimmte öffentliche oder regulierte Ämter sind ebenfalls mit der Leitung einer Handelsgesellschaft unvereinbar.