Unternehmensgründung
Veröffentlichung der Unternehmensgründung im BODACC: Eintragung, natürliche oder juristische Person und Wirkungen dieser gesetzlichen Bekanntmachung.
Definition
Die Unternehmensgründung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem eine wirtschaftliche Tätigkeit eine rechtliche Existenz erlangt. Eine natürliche Person, die unter ihrem eigenen Namen tätig ist, oder eine juristische Person, die sich konstituiert, muss ihre Eintragung in das für sie zuständige Register beantragen. Für Kaufleute und Handelsgesellschaften ist dies das Handels- und Gesellschaftsregister, das von der Geschäftsstelle des Handelsgerichts geführt wird.
Diese Eintragung ist keine interne Formalität: Sie wird veröffentlicht. Das BODACC, Bulletin officiel des annonces civiles et commerciales (Amtsblatt für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen), verbreitet die Gründungsbekanntmachung, damit Dritte, Kunden, Lieferanten, Banken oder Verwaltungen die Existenz des Unternehmens, seine Identität und seine Vertreter kennen können. Die Veröffentlichung erfolgt durch die DILA auf der Grundlage der von den Geschäftsstellen übermittelten Daten, ohne dass das Unternehmen eine kommerzielle Maßnahme ergreifen muss.
Zwei verschiedene Daten bestehen nebeneinander. Die Eintragung markiert den Beginn der rechtlichen Existenz und die Aufnahme in das Register. Die Veröffentlichung im BODACC erfolgt anschließend, in den darauffolgenden Tagen, und macht die Information gegenüber jedermann geltend. Eine Gründungsbekanntmachung ist somit die öffentliche Spur eines Unternehmens, das seinen Anfang nimmt, abrufbar über seinen Namen, seine Identifikationsnummer oder seine Stadt.
Was in einer Gründungsanzeige enthalten ist
Für eine natürliche Person
Die Anzeige nennt die Identität des Unternehmers, das Geschäftsschild oder den Handelsnamen, die ausgeübte Tätigkeit, die Adresse der Hauptniederlassung und die zugeteilte Identifikationsnummer. Sie ermöglicht es, eine Tätigkeit eindeutig einer Person zuzuordnen, auch bei Namensgleichheit.
Für eine Gesellschaft
Die Anzeige übernimmt die Firma, die Rechtsform, den Betrag des Kapitals, die Adresse des Sitzes, die Identität der Geschäftsführer und die Identifikationsnummer. Die Angaben stammen aus der Gründungsurkunde und den beim Registergericht hinterlegten Satzungen.
Was die Veröffentlichung ändert
Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung hat zwei Wirkungen. Sie informiert Dritte, die prüfen können, mit wem sie es zu tun haben, bevor sie einen Vertrag schließen. Sie macht die Information außerdem entgegenhaltbar: Sobald sie veröffentlicht ist, können die Gründung des Unternehmens und die Identität seiner Vertreter von denjenigen, die mit ihm Geschäfte machen, nicht mehr ignoriert werden.
Für das Unternehmen stellt die Veröffentlichung schließlich einen datierten Nachweis seiner Existenz dar, der nützlich ist, um ein Bankkonto zu eröffnen, auf eine Ausschreibung zu antworten oder seine Geschäftstätigkeit gegenüber einem Kunden zu belegen.
Häufig gestellte Fragen
Wird jede Unternehmensgründung im BODACC veröffentlicht?
Eintragungen in das Handels- und Gesellschaftsregister und in das nationale Unternehmensregister führen zu einer Bekanntmachung. Tätigkeiten, die einem anderen Register unterliegen, wie die bei einer Kasse oder einer Kammer eingetragenen freien Berufe, folgen ihrer eigenen Publizität.
Wie lange nach der Eintragung erscheint die Bekanntmachung?
Die Veröffentlichung folgt der Eintragung in das Register, wobei die Frist von der Übermittlung der Daten durch die Geschäftsstelle abhängt. Sie erfolgt niemals unmittelbar am Tag der Einreichung der Unterlagen.
Kann man eine Gründungsanzeige berichtigen?
Ja. Eine unrichtige Angabe wird durch eine neue Eintragung in das Register berichtigt, die zu einer berichtigenden Veröffentlichung führt. Beide Bekanntmachungen bleiben abrufbar, was es ermöglicht, den Verlauf nachzuvollziehen.