Eintragung
Publié le 24.09.2026·parKaran

Eintragung

Eintragung eines Unternehmens in das für es zuständige Register. Sie verleiht ihm seine rechtliche Existenz, seine Identifikationsnummer und seine erste Veröffentlichung.

Definition

Die Eintragung ist die Erfassung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft in dem entsprechenden Register. Für gewerbliche Tätigkeiten handelt es sich um das Handels- und Gesellschaftsregister, das von der Geschäftsstelle des Gerichts geführt wird. Andere Tätigkeiten unterliegen eigenen Registern, insbesondere die reglementierten Berufe, und der Vereinssektor verfügt über ein eigenes Register.

Die Eintragung verleiht der Gesellschaft ihre rechtliche Existenz und ihr Gründungsdatum. Sie vergibt die Identifikationsnummer der rechtlichen Einheit, löst die erste Veröffentlichung aus und eröffnet den Zugang zu den Rechten wie auch den Pflichten, die mit der angemeldeten Tätigkeit verbunden sind, und die Eintragung markiert den Ausgangspunkt dieser Existenz.

Die Formalität wird auf elektronischem Weg eingereicht und anschließend von der Geschäftsstelle geprüft, die kontrolliert, ob die geforderten Unterlagen vorliegen und ob die erklärten Angaben mit den Nachweisen übereinstimmen. Bei einer unvollständigen Akte wird eine Aufforderung zur Vervollständigung erlassen. Die Eintragung darf nicht mit der Ausübungserlaubnis verwechselt werden; sie stellt die Existenz eines Unternehmens fest und ersetzt weder eine Zulassung noch eine berufliche Qualifikation.

Was die Eintragung auslöst

Die Zuweisung der Identifikationsnummer

Die Eintragung verleiht dem Unternehmen seine Identifikationsnummer der rechtlichen Einheit, die aus neun Ziffern besteht. Diese Nummer begleitet es während seines gesamten Bestehens und dient als Referenz bei den Formalitäten.

Der Registerauszug und der Nachweis der Existenz

Das Registergericht stellt einen Registerauszug aus, der bei Handelsgesellschaften oft als Kbis bezeichnet wird. Er bescheinigt die Situation des Unternehmens zu einem bestimmten Datum.

Die Gründungsbekanntmachung und die Entstehung der Ansprüche

Die Eintragung löst die Veröffentlichung einer Gründungsbekanntmachung aus und eröffnet den Zugang zu den Rechten, die an die erklärte Tätigkeit geknüpft sind, während sie zugleich die daraus entstehenden Pflichten begründet.

Die folgenden Eintragungen

Die Zweigniederlassung

Wenn ein Unternehmen einen zusätzlichen Tätigkeitsort eröffnet, wird beim zuständigen Register eine Zweigniederlassungseintragung beantragt, die von der des Sitzes verschieden ist. Jeder Standort verfügt über eine eigene Nummer.

Die Änderungseintragung

Ein Wechsel des Geschäftsführers, des Sitzes, des Unternehmensgegenstands oder des Kapitals führt zu einer Änderungseintragung. Die Formalität bringt das Register auf den neuesten Stand und die für die Öffentlichkeit bestimmten Angaben werden veröffentlicht. Das Unternehmen bleibt dasselbe.

Die Löschung am Ende des Bestehens

Bei der Auflösung und anschließend bei der Beendigung der Liquidation beendet die Löschung die Eintragung im Register. Das Unternehmen besteht als eingetragene Person nicht mehr und diese Löschung wird veröffentlicht.

Die Eintragung gilt nicht als Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit. Sie stellt das Bestehen eines Unternehmens fest, ohne von den Genehmigungen oder Qualifikationen zu befreien, die erforderlich sind, wenn die Tätigkeit reglementiert ist.

Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen werden für eine Eintragung verlangt?

Einen Identitätsnachweis und eine Erklärung zu den Geschäftsführern, einen Nachweis über die Geschäftsräume, die Satzung, sofern die Rechtsform dies erfordert, und je nach Tätigkeit einen Qualifikationsnachweis.

Nein. Die Eintragung stellt die Existenz des Unternehmens fest und macht seine Situation öffentlich. Ist die Tätigkeit reglementiert, ersetzt sie nicht die für ihre Ausübung erforderliche Genehmigung oder Qualifikation.

Was geschieht, wenn die Akte unvollständig ist?

Die Geschäftsstelle verlangt die Vervollständigung der fehlenden Unterlagen oder Angaben. Solange die Akte nicht vervollständigt ist, kann die Eintragung nicht vorgenommen werden.

Wird die Eintragung veröffentlicht?

Ja. Die Gründung des Unternehmens wird der Öffentlichkeit bekannt gegeben, ebenso die Löschung, wodurch Dritte die Situation der Unternehmen erfahren können.

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