Löschung
Eine Eintragung, die das Ende der Präsenz eines Unternehmens im Handels- und Gesellschaftsregister bewirkt und deren Veröffentlichung im BODACC Dritte informiert.
Definition
Die Löschung ist die Eintragung, die ein Unternehmen aus dem Handels- und Gesellschaftsregister entfernt. Sie erfolgt am Ende seines rechtlichen Bestehens, wenn die Tätigkeit eingestellt wurde und die Liquidationsmaßnahmen abgeschlossen sind, oder wenn eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung sie anordnet. Sie wird vom Registergericht eingetragen und im BODACC veröffentlicht.
Sie unterscheidet sich von der bloßen Einstellung der Tätigkeit. Ein Unternehmen kann den Geschäftsbetrieb einstellen, ohne unmittelbar gelöscht zu werden: Die Eintragung bleibt bestehen, solange die Auflösung nicht ausgesprochen und die Liquidation nicht abgeschlossen ist. Umgekehrt kann eine Löschung von Amts wegen angeordnet werden, wenn das Registergericht eine unrechtmäßige Situation feststellt, beispielsweise die unterlassene Hinterlegung der Jahresabschlüsse über mehrere Geschäftsjahre hinweg oder das Fehlen jeglichen Anzeichens einer Tätigkeit.
Die Veröffentlichung der Löschung erfüllt eine Informationsfunktion. Sie ermöglicht es einem Gläubiger zu erfahren, dass die Gesellschaft nicht mehr besteht, einem Kunden zu überprüfen, ob sein Geschäftspartner noch tätig ist, und einem Dritten zu verstehen, warum ein Unternehmen in den Suchergebnissen nicht mehr erscheint. Sie beendet das rechtliche Bestehen der juristischen Person, sobald die Liquidationsmaßnahmen abgeschlossen sind.
In welchen Fällen eine Löschung ausgesprochen wird
Nach einer Liquidation
Wenn die freiwillige oder gerichtliche Liquidation abgeschlossen ist, lässt der Liquidator die Abschlussrechnungen erstellen und beantragt die Löschung. Sie wird nach Einreichung der Unterlagen und Veröffentlichung des Abschlusses der Liquidation eingetragen.
Nach einer Geschäftsaufgabe
Ein Einzelunternehmer, der seine Tätigkeit aufgibt, erklärt die Aufgabe, was zur Löschung seiner Eintragung führt. Das Datum der Aufgabe ist dasjenige, das veröffentlicht wird, und es bestimmt das Ende der Erklärungspflichten.
Die Löschung von Amts wegen
Die Geschäftsstelle kann ein Unternehmen löschen, das kein Lebenszeichen mehr von sich gibt oder dessen Situation unrechtmäßig ist, nach einem kontradiktorischen Verfahren, das in den Vorschriften vorgesehen ist. Das betroffene Unternehmen wird hiervon vor der Eintragung unterrichtet.
Was die Löschung ändert
Für Dritte macht die Löschung das Ende des Unternehmens geltend: Klagen gegen die Gesellschaft werden gegenstandslos, und unbezahlte Gläubiger müssen sich an die Personen wenden, die die Verpflichtungen übernommen haben, oder eine Klage auf Auffüllung der Verbindlichkeiten erheben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Für den Geschäftsführer beendet die Löschung die mit dem Register verbundenen Anmeldepflichten, sie tilgt jedoch weder die Gesellschaftsschulden noch die persönlichen Haftungen. Sich weiterhin als aktive Gesellschaft auszugeben, nachdem sie gelöscht wurde, ist eine Praxis, die Sanktionen aussetzt und die Kunden täuscht.
Häufig gestellte Fragen
Löscht die Löschung die Schulden?
Nein. Sie beendet die Eintragung im Register, nicht die eingegangenen Verpflichtungen. Die Gläubiger behalten ihre Rechte und können je nach Situation gegen diejenigen vorgehen, die für die Schuld haften.
Kann man ein gelöschtes Unternehmen einsehen?
Ja. Die veröffentlichten Bekanntmachungen bleiben zugänglich, und der Verlauf der Eintragungen ermöglicht es, das Unternehmen, seine Geschäftsführer und das Datum seiner Löschung wiederzufinden.
Worin besteht der Unterschied zur Schließung einer Niederlassung?
Die Schließung betrifft einen sekundären Betriebsort, ohne die Existenz des Unternehmens zu beenden. Die Löschung hingegen beendet die Eintragung des Unternehmens selbst.