Auflösung
Entscheidung, die die Zweckbestimmung der Gesellschaft beendet und ihre Liquidation einleitet, im BODACC veröffentlicht, um gegenüber Dritten wirksam zu sein.
Definition
Die Auflösung ist die Entscheidung, die die Existenz der Gesellschaft als Organisation beendet. Sie wird von den Gesellschaftern oder in bestimmten Fällen vom Gericht beschlossen und eröffnet eine Liquidationsphase, in der die juristische Person für die Zwecke der Abwicklung fortbesteht.
Diese Unterscheidung überrascht häufig. Eine aufgelöste Gesellschaft ist nicht aus dem Register verschwunden und hört nicht von einem Tag auf den anderen auf zu existieren. Sie tritt in eine Phase ein, in der ein Liquidator die Aktiva verwertet, die Schulden begleicht und den verbleibenden Rest verteilt. Die Löschung, die sie aus dem Register entfernt, erfolgt am Ende dieser Phase und nicht an deren Beginn.
Die Auflösung ist Gegenstand einer Publizität. Die Bekanntmachung wird in einem Journal für gesetzliche Ankündigungen veröffentlicht, die Formalität wird im Register eingetragen, und das BODACC veröffentlicht den Hinweis darauf. Ab dieser Veröffentlichung begleitet der Hinweis auf die Liquidation die Firma der Gesellschaft in ihren Urkunden, wodurch Dritte darüber informiert werden, dass sie mit einer Gesellschaft in Abwicklung zu tun haben.
Drei Wege führen zu diesem Ergebnis. Die freiwillige Auflösung, die von den Gesellschaftern beschlossen wird, ist die häufigste. Die gerichtliche Auflösung wird durch ein Gericht ausgesprochen. Die universelle Vermögensübertragung ermöglicht es einer einzigen Gesellschaft, das Vermögen ihrer Tochtergesellschaft zu übernehmen, und bewirkt deren Auflösung ohne Liquidation.
Was die Auflösung auslöst
Der Eintritt in die Liquidation
Die aufgelöste Gesellschaft muss einen Liquidator bestellen, es sei denn, es handelt sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (transmission universelle de patrimoine). Der Liquidator vertritt die Gesellschaft, führt die laufenden Geschäfte zu Ende, veräußert, was veräußert werden muss, und bezahlt die Gläubiger in der vorgesehenen Reihenfolge. Die Liquidationsphase hat eine unterschiedliche Dauer, von einigen Monaten, wenn das Vermögen einfach ist, bis zu mehreren Jahren, wenn sich Streitigkeiten oder schwer veräußerbare Vermögenswerte darin befinden.
Der Schutz der Gläubiger
Die Bekanntmachung der Auflösung und der Liquidation eröffnet eine Frist, während der die Gläubiger ihre Rechte geltend machen können. Diese Frist besteht gerade deshalb, weil die Bekanntmachung entgegengehalten werden kann. Ein Gläubiger, der das BODACC oder das Register einsieht, erfährt die Situation der Gesellschaft und weiß, dass er sich melden muss, bevor die Schließung ausgesprochen wird.
Auflösung, Löschung, Beendigung der Tätigkeit
Die drei Begriffe bezeichnen unterschiedliche Zeitpunkte. Die Beendigung der Tätigkeit ist eine wirtschaftliche Tatsache, die Einstellung des Betriebs. Die Auflösung ist eine rechtliche Entscheidung, die getroffen wird, sobald diese Entscheidung gereift ist. Die Löschung ist die abschließende Eintragung, die die Gesellschaft aus dem Register entfernt. Eine Akte, die bei der Auflösung endet, hinterlässt eine Gesellschaft in Liquidation, manchmal über Jahre hinweg.
Häufig gestellte Fragen
Bedeutet die Auflösung das Ende der Gesellschaft?
Sie markiert das Ende ihrer Zweckbestimmung, ihre Tätigkeit fortzuführen, nicht das Ende ihrer Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaft besteht während der Liquidation fort und verschwindet erst mit der Löschung im Register, bei Abschluss der Vorgänge.
Wer entscheidet über die Auflösung?
Die Gesellschafter oder Aktionäre im Fall der freiwilligen Auflösung, nach den in der Satzung und im Gesetz vorgesehenen Mehrheitsregeln. Das Gericht kann sie in den gesetzlich vorgesehenen Fällen aussprechen, insbesondere wenn die Zahl der Gesellschafter unzureichend ist oder wenn die Gesellschaft nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.
Was veröffentlicht das BODACC zum Zeitpunkt einer Auflösung?
Das BODACC veröffentlicht den Hinweis auf die Auflösung und die Einleitung des Liquidationsverfahrens, mit der betroffenen Gesellschaft und den Identifikationsangaben. Der Abschluss der Liquidation und anschließend die Löschung werden später Gegenstand gesonderter Veröffentlichungen sein.