Löschung von Amts wegen
Publié le 30.09.2026·parNans M.

Löschung von Amts wegen

Löschung, durch die das Handelsregistergericht ein Unternehmen aus dem Register entfernt, das seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder keine Anzeichen von Aktivität mehr zeigt.

Definition

Die Löschung von Amts wegen ist die Entscheidung, mit der eine Geschäftsstelle ein Unternehmen aus dem Register entfernt, ohne dass dieses sie beantragt hat. Sie erfolgt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen und geht mit einem Verfahren einher, das dem Unternehmen die Möglichkeit geben soll, seine Situation zu bereinigen.

Zwei Fälle lösen sie am häufigsten aus. Die unterbliebene Hinterlegung der Jahresabschlüsse über mehrere aufeinanderfolgende Geschäftsjahre, wodurch dem Register vorgeschriebene Informationen vorenthalten werden. Und das Fehlen jeglichen Anzeichens einer Tätigkeit, wenn das Unternehmen nicht mehr auf Schreiben antwortet und über einen längeren Zeitraum keine Formalität mehr vornimmt.

Das Verfahren ist schriftlich. Die Geschäftsstelle richtet eine Mahnung an das Unternehmen und sodann ein Schreiben, das an die Folgen erinnert, falls nichts unternommen wird. Es wird eine Frist zur Bereinigung eingeräumt, beispielsweise durch nachträgliche Hinterlegung der Abschlüsse. Reagiert das Unternehmen nicht, trägt der Rechtspfleger die Löschung ein, die im BODACC veröffentlicht wird.

Die Löschung von Amts wegen lässt die Schulden nicht verschwinden. Die Gläubiger behalten ihre Rechte, und das Erlöschen der Eintragung hindert sie nicht daran, vorzugehen. Für den Geschäftsleiter beseitigt sie ebenso wenig die Folgen einer ordnungswidrigen Geschäftsführung, insbesondere wenn sie auf der unterlassenen Anmeldung einer Zahlungseinstellung beruht.

Was sie ändert

Für das Unternehmen und seine Geschäftsführer

Mit der abgeschlossenen Löschung existiert die Gesellschaft nicht mehr als eingetragene juristische Person. Die Bankkonten werden zur Schließung freigegeben, die Erklärungspflichten enden, doch die Schulden gegenüber den Gläubigern bestehen fort, die gegen die verpflichteten Personen vorgehen können.

Für Dritte

Die Veröffentlichung der Löschung ist eine nützliche Information, insbesondere für einen Kunden, der eine Bestellung aufgeben wollte, oder für einen Lieferanten, der ein Zahlungsausfallrisiko bewertet. Sie beendet den Anschein einer aktiven Gesellschaft.

Die Sammellöschungen

Die Handelsregister haben Löschungskampagnen gegen Unternehmen durchgeführt, die seit mehreren Jahren keine Tätigkeit mehr ausübten, was die Zahl der zu bestimmten Zeiträumen veröffentlichten Eintragungen mechanisch erhöht hat. Diese Wellen erklären einen Teil der in der Löschungsstatistik beobachteten Schwankungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine Löschung von Amts wegen vermieden werden?

Ja, indem man innerhalb der vom Handelsregister gelassenen Frist den rechtmäßigen Zustand wiederherstellt. Die verspätete Einreichung der Jahresabschlüsse oder der Nachweis einer Geschäftstätigkeit genügen oft, um das Verfahren zu unterbrechen. Lässt man die Frist verstreichen, wird der Widerspruch schwieriger.

Was geschieht mit den Gläubigern?

Nichts, was für die Gesellschaft vorteilhaft wäre. Die Löschung von Amts wegen gilt nicht als Liquidation, und die Gläubiger behalten ihre Rechte. Sie können gegen die Gesellschaft und in bestimmten Fällen gegen den Geschäftsführer vorgehen, insbesondere wenn die Löschung auf eine unterlassene Anmeldung der Zahlungseinstellung zurückzuführen ist.

Ist die Löschung von Amts wegen endgültig?

Sie kann unter den in den Vorschriften vorgesehenen Bedingungen angefochten werden, doch die Frist ist kurz und die Beweislast liegt beim Unternehmen. In der Praxis meldet ein gelöschtes Unternehmen, das eine Tätigkeit fortsetzen möchte, eine neue Eintragung an, anstatt zu versuchen, die alte wiederherzustellen.

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