Sitz der Gesellschaft
Publié le 30.09.2026·parNans M.

Sitz der Gesellschaft

Offizielle Adresse des Unternehmens, die das zuständige Handelsregister bestimmt und die das BODACC bei jeder Verlegung oder Änderung übernimmt.

Definition

Der Sitz ist die offizielle Adresse einer Gesellschaft. Er ist der Ort, an dem die Gesellschafterbeschlüsse gefasst werden, an dem die Gesellschaft als erreichbar gilt und der das zuständige Registergericht für ihre Eintragung bestimmt. Er ist weder mit dem Ort der Geschäftstätigkeit noch mit der Adresse einer Zweigniederlassung gleichzusetzen.

Der Sitz erscheint in der Eintragung und in jeder Ankündigung, die diese ergänzt. Er ist im Register vermerkt, auf dem Auszug, den die Gesellschaft ihren Geschäftspartnern vorlegt, und in den Veröffentlichungen des BODACC. Eine Sitzverlegung ist daher für jede Person, die die Gesellschaft verfolgt, unmittelbar erkennbar.

Eine Verlegung wird nach den in der Satzung vorgesehenen Regeln beschlossen, häufig durch Gesellschafterbeschluss, und die Formalität wird beim Einheitlichen Ansprechpartner eingereicht. Liegt der neue Sitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen Gerichts, wechselt die Akte das Registergericht, was erklärt, dass die Veröffentlichung sowohl die alte als auch die neue Adresse angibt.

Der Sitz kann an einem anderen Ort als in von der Gesellschaft genutzten Räumlichkeiten angesiedelt sein. Eine junge Gesellschaft kann ihren Sitz bei ihrem Geschäftsführer oder bei einer Domizilierungsgesellschaft einrichten, vorbehaltlich eines Vertrags und entsprechender Nachweise. Diese Praxis ist häufig und keineswegs unzulässig, solange die Domizilierung tatsächlich besteht und belegt ist.

Was eine Sitzverlegung mit sich bringt

Warum die Veröffentlichung erforderlich ist

Die Verlegung muss Dritten gegenüber wirksam sein, und erst die Bekanntmachung macht sie dazu. Schreiben, Mahnungen und Verfahrenshandlungen ergehen an den aus dem Register bekannten Sitz. Eine Gesellschaft, die ihren Sitz verlegt, ohne dies zu veröffentlichen, setzt sich dem Risiko aus, dass eine wichtige Handlung an der früheren Adresse zugestellt wird – mit den Folgen, die dies mit sich bringt.

Was sich im Alltag ändert

Eine Änderung der Registerstelle ändert das zuständige Gericht im Fall eines Handelsstreits, den Ansprechpartner für die Formalitäten und das Register, dem die Gesellschaft zugeordnet ist. Sie ändert auch die Angabe des Sitzes in künftigen Bekanntmachungen, die die neue Zuordnung tragen.

Sitz, Niederlassung und Domizilierung

Der Sitz ist die rechtliche Adresse. Eine Niederlassung ist ein Ort der Tätigkeit, der als solche eingetragen ist, und eine Gesellschaft kann mehrere davon in verschiedenen Departements haben. Die Domizilierung ist eine Form der Unterbringung des Sitzes bei einem Dritten. Diese drei Begriffe bestehen in ein und derselben Akte nebeneinander, und die Bekanntmachungen unterscheiden sie.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Sitzwechsel veröffentlicht werden?

Ja. Die Verlegung führt zu einer Formalität im Register und zu einer Veröffentlichung im BODACC, um Dritten gegenüber wirksam zu sein. Die Angabe des neuen Sitzes ersetzt die alte in den nachfolgenden Bekanntmachungen.

Ändert sich durch die Sitzverlegung etwas für die Kunden?

Für einen Kunden ändert sich die Kontaktadresse. Für Rechtsgeschäfte ist die Gesellschaft ab der Veröffentlichung unter ihrer neuen Adresse erreichbar. Wer nach der Bekanntmachung weiterhin an die alte Adresse schreibt, kann sich nicht mehr auf einen in gutem Glauben begangenen Irrtum berufen.

Kann man seinen Sitz bei einem Dritten ansiedeln?

Ja, mit einem Domizilierungsvertrag und den entsprechenden Nachweisen. Der Sitz muss tatsächlich an einen Ort gebunden bleiben, an dem die Gesellschaft erreichbar ist. Bestimmte regulierte Tätigkeiten haben eigene Anforderungen.

Termes liés

Pour aller plus loin