Jahresabschluss
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, die jede Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahres erstellt, bei der Geschäftsstelle hinterlegt und im BODACC bekannt gibt.
Definition
Der Jahresabschluss sind die Rechnungslegungsunterlagen, die eine Gesellschaft am Ende jedes Geschäftsjahres erstellt, grundsätzlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Er setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: der Bilanz, die zu einem bestimmten Stichtag beschreibt, was die Gesellschaft besitzt und was sie schuldet, der Gewinn- und Verlustrechnung, die die Erträge und Aufwendungen des Zeitraums zusammenfasst, und dem Anhang, der die beiden ersten Teile ergänzt und erläutert.
Diese Unterlagen werden der Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung vorgelegt, die sie feststellt. Die Feststellung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres. Die Einreichung zum Handelsregister folgt innerhalb eines Monats nach der Feststellung bzw. innerhalb von zwei Monaten bei elektronischer Einreichung, und das BODACC veröffentlicht den Hinweis auf diese Einreichung.
Nicht alle Gesellschaften haben dieselbe Verpflichtung. Eine Gesellschaft, deren Abschluss von einem Abschlussprüfer testiert wird, fügt dessen Bericht bei. Ein Kleinstunternehmen legt eine vereinfachte Fassung vor. Ein Einzelunternehmen hingegen erstellt keinen Jahresabschluss im Sinne des Registers, auch wenn sein Inhaber für die Steuerverwaltung eine Buchführung führt.
Die Abgrenzung zum Steuerpaket ist häufig. Das Steuerpaket ist das der Steuerverwaltung übermittelte Dokument mit eigenen Tabellen und eigenen Fristen. Der Jahresabschluss sind die Unterlagen der Gesellschaft, die von ihren Gesellschaftern festgestellt, beim Register eingereicht und im BODACC bekannt gegeben werden. Beide ähneln sich und sind dennoch nicht miteinander zu verwechseln.
Was sie über eine Gesellschaft aussagen
Drei Dokumente, drei Lesarten
Die Bilanz liefert die Momentaufnahme des Vermögens zum Abschlussstichtag. Die Gewinn- und Verlustrechnung erzählt das vergangene Jahr mit den Erträgen und Aufwendungen. Der Anhang erläutert die Bilanzierungsentscheidungen, die Verpflichtungen außerhalb der Bilanz und die angewandten Methoden. Eine vollständige Lektüre aller drei vermeidet voreilige Schlüsse, die eine einzelne isolierte Zahl zulässt.
Was öffentlich bleibt
Die Einreichung macht die Abschlüsse bei der Geschäftsstelle einsehbar. Eine Gesellschaft, die kein Kleinstunternehmen ist, kann die Vertraulichkeit ihrer Gewinn- und Verlustrechnung beantragen. Die Bilanz bleibt einsehbar. Diese Asymmetrie erklärt, warum manche Geschäftsleiter ihr Ergebnis schützen, ohne die gesamte Einreichung zurückziehen zu können.
Der Konzernabschluss
Ein Konzern, der bestimmte Schwellenwerte überschreitet, erstellt zusätzlich einen Konzernabschluss, der die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften zusammenfasst. Dies sind eigenständige Dokumente mit eigenen Regeln für Einreichung und Offenlegung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen dem Jahresabschluss und der Steuererklärung?
Die Steuererklärung geht an die Steuerverwaltung und dient der Steuerberechnung. Der Jahresabschluss sind die von den Gesellschaftern genehmigten Gesellschaftsunterlagen, die anschließend beim Handelsregister eingereicht und im BODACC bekannt gegeben werden. Sie verfolgen unterschiedliche Zwecke.
Wer kann den Jahresabschluss einer Gesellschaft einsehen?
Jede Person kann die beim Handelsregister hinterlegten Abschlüsse anfordern, es sei denn, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde Vertraulichkeit beantragt. Das BODACC veröffentlicht hingegen nur den Hinweis auf die Hinterlegung, nicht den Inhalt der Dokumente.
Was passiert, wenn die Abschlüsse nicht hinterlegt werden?
Die unterlassene Hinterlegung wird mit einer Geldbuße geahndet und kann zu einem vom Handelsregister eingeleiteten Verfahren zur Löschung von Amts wegen führen. Über die Sanktion hinaus wird die fehlende Veröffentlichung über mehrere Geschäftsjahre hinweg zu einem für Dritte sichtbaren Signal.