Einheitliche Anlaufstelle
Der Online-Dienst ist seit 2023 verpflichtend, um ein Unternehmen im Unternehmensregister anzumelden, zu ändern oder zu schließen.
Definition
Das einheitliche Portal ist der Online-Dienst, über den seit dem 1. Januar 2023 die Formalitäten der Unternehmen angemeldet werden. Es ersetzt die getrennten Stellen, die je nach Tätigkeit bestanden, und dient als Anlaufstelle für Gründungen, Änderungen und Beendigungen.
Das Prinzip ist einfach. Die Formalität wird einmal erfasst, zusammen mit ihren Belegen, und wird dann bearbeitet und an die betroffenen Stellen übermittelt. Die Registergerichte erhalten das, was das Register betrifft, für das sie zuständig sind, und die daraus resultierende Eintragung wird im BODACC veröffentlicht.
Das einheitliche Portal macht nicht alles. Es führt keine Buchhaltung, berechnet keine Steuern und ersetzt nicht die Sozialversicherungserklärungen, die ihre eigenen Kanäle und ihre eigenen Fristen behalten. Es deckt das administrative Leben des Unternehmens im Register ab.
Seine Nutzung ist für die betroffenen Formalitäten verpflichtend. Ein Unternehmen, das eine Niederlassung eintragen lassen, den Geschäftsführer wechseln oder seine Tätigkeit beenden muss, nutzt diesen Dienst, andernfalls riskiert es, dass seine Formalität abgelehnt oder verzögert wird. Die Berufsträger, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare, greifen im Namen ihrer Mandanten darauf zu.
Was nach einer Formalität geschieht
Die Prüfung und die Unterlagen
Eine vollständige Akte wird schneller bearbeitet als eine Akte, die noch vervollständigt werden muss. Die häufigsten Zurückweisungen beruhen auf einer unleserlichen Unterlage, einer nicht unterzeichneten Urkunde oder einer vergessenen gesetzlichen Bekanntmachung, wenn die Urkunde veröffentlicht werden muss. Jeder Rücklauf verlängert die Frist.
Die Übermittlung und die Eintragung
Sobald die Formalität angenommen wurde, werden die Informationen an die empfangenden Stellen übermittelt. Die Eintragung in das Register folgt, mit einem Wirksamkeitsdatum. Die Gesellschaften erhalten anschließend ihre Kennungen, darunter die der Gesellschaft zugewiesene nationale Identifikation.
Die Veröffentlichung im BODACC
Die Eintragung wird von der Direktion für rechtliche und administrative Information innerhalb einer Frist übernommen, die je nach Art der Formalität variiert. In diesem Moment wird das Ereignis im Sinne des amtlichen Bulletins öffentlich, auch wenn die Gesellschaft es bereits seit mehreren Wochen kannte.
Häufig gestellte Fragen
Ersetzt das Einheitliche Portal die Handelsregisterabteilung?
Nein. Es ersetzt die Einreichungsschalter, nicht die Handelsregisterabteilungen. Die Handelsregisterabteilungen bleiben für die Handelsregistereintragungen und für die Führung des entsprechenden Registers zuständig. Das Einheitliche Portal ist der Kanal, über den die Vorgänge bei ihnen eingehen.
Kann eine Formalität noch bei der Handelsregisterabteilung eingereicht werden?
Der reguläre Weg ist der Online-Dienst. Es gab Ausweichwege, um die Anlaufschwierigkeiten aufzufangen, und in bestimmten Sonderfällen bleiben Einreichungen möglich. In der Praxis nutzen Berufsangehörige und Unternehmen das Einheitliche Portal.
Wie viel Zeit vergeht bis zur Veröffentlichung im BODACC?
Die Frist hängt von der Art der Formalität und der Auslastung der betroffenen Stellen ab. Zwischen der Anmeldung und der Veröffentlichung vergehen in der Regel einige Tage bis einige Wochen. Eine vollständige Akte und eine rechtzeitig veröffentlichte gesetzliche Bekanntmachung verkürzen die Wartezeit.